Fällungen

Leider kommt es im Zusammenleben von Menschen und Bäumen immer wieder vor, dass ein Baum gefällt werden muss. Wir erledigen das für Sie mit der größtmöglichen Sicherheit und Professionalität. Denn darauf kommt es bei Fällungen an: Sicherheit für uns, Sicherheit für Sie und andere und Sicherheit für das Baumumfeld, wie etwa Gebäude, Garagen oder gar andere Bäume. Sind sie sich nicht sicher, ob ein Baum überhaupt gefällt werden muss? Wir beraten Sie gerne und prüfen ob dem Baum nicht erstmal mit einer Kroneneinkürzung oder -sicherung geholfen ist. Die Fällung stellt in solchen Überlegungen meistens nur die letzte Option dar.

Bitte beachten Sie, dass Baumfällungen gewissen Regularien unterliegen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es aus artenschutzrechtlichen Gründen untersagt Fällungen während der Brut- und Setzzeit durchzuführen. Die Hauptfällsaison geht also von Oktober bis Februar. Lokale Baumschutzverordnungen gelten das ganze Jahr über und sind von Land und Gemeinden jeweils unterschiedlich geregelt. Hier finden Sie die Baumschutzverordnung für das Land Brandenburg und Berlin. Beachten Sie das neben den länderspezifischen Verordnungen zusätzlich Gemeindeverordnungen greifen können. Gerne beraten wir Sie in Sachen Fällung und holen ggf. die Fällgenehmigung für Sie ein.

Unser Service beinhaltet bei Bedarf auch das Fräsen des Wurzelstubben sowie Schreddern des Schnittguts. Der Verbleib der Biomasse an Ort und Stelle ist uns aus ökologischen Gründen immer am liebsten. Sollte dies mal nicht gehen, transportieren wir das Schnittgut für Sie natürlich auch ab.